Staatshilfen
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx
Diese Erklärung erfolgt in Übereinstimmung mit den Transparenzpflichten für öffentliche Mittel, die durch das Gesetz 04/08/2017 Nr. 124 und die anschließende Änderung durch das Dekret 30/04/2019 Nr. 34, umgewandelt in das Gesetz 28/06/2019 Nr. 58, eingeführt wurden.
ÖFFENTLICHE ZUSCHÜSSE ERHALTEN
Bitte beachten Sie, dass das Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge oder öffentliche Hilfen in bar oder in Sachleistungen (staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen) nicht allgemeiner Art erhalten hat. Diese Zuwendungen sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 52 des Gesetzes 234/2012 im Transparenzteil aufgeführt und veröffentlicht. Sie können direkt unter https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx eingesehen und nachfolgend aufgeführt werden:
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Regulierungsbestimmungen |
Konzessionsjahr |
Genehmigende Stelle |
Typ Moderation |
Sammlung/ Entschädigung |
Datum |
Moderation gesamt |
Sachverstand 2021 |
| Gesetzesdekret Nr. 41 vom 22.03.2021 | 2021 | Region Basilikata – Abteilung für Programmplanung und Finanzen | Hilfsprogramm |
1.530,40 |
16. September 2021 |
1.913,00 |
1.530,40 |
| Ministerialerlass 3623/1544 vom 18.08.20219 | 2021 | Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit | Hilfsprogramm |
10.000,00 |
26. November 2021 |
20.000,00 |
10.000,00 |
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Gesamthilfe 2021 |
11.530,40 |
Diese Erklärung erfolgt in Übereinstimmung mit den Transparenzpflichten für öffentliche Mittel, die durch das Gesetz 04/08/2017 Nr. 124 und die anschließende Änderung durch das Dekret 30/04/2019 Nr. 34, umgewandelt in das Gesetz 28/06/2019 Nr. 58, eingeführt wurden.
INFORMATION GEMÄSS ART. 1, ABSATZ 125 DES GESETZES NR. 124 VOM 4. AUGUST 2017
Gemäß geltender Gesetzgebung wird mitgeteilt, dass das Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 Zuschüsse, Subventionen, Vergünstigungen, Beiträge oder öffentliche Beihilfen in bar oder in Sachleistungen (staatliche Beihilfen und „De-minimis“-Beihilfen) nicht allgemeiner Art erhalten hat. Diese sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes 234/2012 im Transparenzteil aufgeführt und veröffentlicht. Der Link zu diesem Register ist direkt abrufbar.
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx.
Diese Erklärung erfolgt in Übereinstimmung mit den Transparenzpflichten für öffentliche Mittel, die durch das Gesetz 04/08/2017 Nr. 124 und die anschließende Änderung durch das Dekret 30/04/2019 Nr. 34, umgewandelt in das Gesetz 28/06/2019 Nr. 58, eingeführt wurden.
Allgemeine Maßnahmen, die allen Unternehmen zur Verfügung stehen und in die allgemeine Struktur des durch die geltenden Bestimmungen definierten Bezugssystems fallen, unterliegen keiner Offenlegungspflicht.

