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S1481_2025

PQM


Der Gerichtshof von Turin hat in einem endgültigen Urteil alle abweichenden Anträge, Einwände und Abzüge zurückgewiesen oder akzeptiert.

erklärt, dass die Firma Frantoio Oleario F.lli Pace Srl gegen die Vezza SpA-Gruppe unlauteren Wettbewerb begangen hat, indem sie Vertriebsmitarbeiter abgeworben und unrechtmäßig Geschäftsgeheimnisse der Klägerin erworben und genutzt hat, die durch die Artikel 98 und 99 der italienischen Strafprozessordnung geschützt sind, und dass sie infolgedessen

untersagt der Beklagten, für ihre kommerzielle Tätigkeit, auch über einen Dritten, die Zusammenarbeit von Benedetti Filippo, Schiraldi Francesco, Lavarino Giuseppe, Pasotti Simona, Vernazza Roberto, Pirazzoli Marco, Verzino Patrizia, Maconi Paola, Scarcelli Nicola, Glisci Donato, Garino Maurizio, Di Micco Tiziana, Valentini Remo, Durosini Roberta, Sansalone Orlando und Marina Pisu zu nutzen in den Provinzen Asti, Turin, Alessandria, Novara, Vercelli, Biella, Varese, Verbano Cusio Ossola, Udine, Belluno, Trento, Treviso, Pordenone, Belluno, Massa Carrara, La Spezia, Lucca, Cuneo, Como, Mailand, Monza Brianza, mit Beschränkung der einstweiligen Verfügung bis zum Ende der von jedem Handelsvertreter festgelegten Dauer des Wettbewerbsverbots;

verpflichtet den Beklagten, sämtliche Informationen im Zusammenhang mit den Kundenportfolios der Vezza SpA-Gruppe gemäß den Dokumenten 34 und 36 des Klägers in den Provinzen Asti, Turin, Alessandria, Novara, Vercelli, Biella, Varese, Verbano Cusio Ossola, Udine, Belluno, Trento, Treviso, Pordenone, auch über Dritte oder indirekt, an Dritte weiterzugeben und/oder zu nutzen. Belluno, Massa Carrara, La Spezia, Lucca, Cuneo, Como, Mailand, Monza Brianza;

setzt eine Strafe von 1.000,00 € für jeden Verstoß oder jede Nichteinhaltung der oben genannten Anordnungen fest;

Frantoio Oleario F.lli Pace Srl wird verurteilt, der Gruppo Vezza SpA als Schadensersatz den Gesamtbetrag von 438.114,94 € zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab dem Datum dieses Urteils bis zum Restbetrag zu zahlen;

Frantoio Oleario F.lli Pace Srl wird angewiesen, Gruppo Vezza SpA die Rechtskosten zu erstatten, die sich insgesamt auf 22.457,00 € als Entschädigung und 3.399,00 € als Vorschüsse belaufen, zuzüglich einer 15%igen Erstattung der allgemeinen Auslagen, der CPA und der Mehrwertsteuer gemäß dem Gesetz;

Die Kosten für die Sachverständigenaussage, die bereits im Laufe des Verfahrens vorläufig festgesetzt wurden, werden Frantoio Oleario F.lli Pace Srl endgültig und ausschließlich in internen Angelegenheiten zwischen den Parteien zugerechnet.

ordnet an, dass der Tenor dieses Urteils auf der Startseite der Website des Beklagten an einer deutlich erkennbaren Stelle und in deutlich erkennbarer Schrift ab dem dreißigsten Tag nach Veröffentlichung des Urteils und für einen Zeitraum von sechs Monaten veröffentlicht wird.

So beschlossen in Turin, im Ratssaal am 21.3.2025, gemäß der Zusammensetzung des Vorstands vom 31.1.2025

DER PRÄSIDENT

Dr. ALBERTO LA MANNA


DER RICHTER EST.

Dr. Marisa Gallo